Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.11.2024 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
06.12.2023 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
19.10.2022 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.05.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.12.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.09.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.06.2007
Neueintragungen